Frankfurter Werbeagentur

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Frankfurter Werbeagentur · Stand: 28. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Frankfurter Werbeagentur, Inhaber Serhad Marasli, Auf der Roos 3, 65795 Hattersheim am Main (nachfolgend „Agentur“), und ihren Auftraggebern. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung in Textform oder Beginn der Leistung auf Wunsch des Auftraggebers zustande. Maßgeblich sind in dieser Reihenfolge: individuelle Vereinbarung, Angebot beziehungsweise Leistungsbeschreibung und diese AGB.

§ 3 Leistungen und Projektorganisation

Art, Umfang, Ziele, Termine und Ergebnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Konzeption, Beratung, SEO, SEA, Tracking, Content, Wartung und laufende Optimierung sind Dienstleistungen, soweit kein konkret abnahmefähiger Erfolg vereinbart wurde. Design, Programmierung und andere abnahmefähige Projektergebnisse können Werkleistungen sein.

Wir dürfen fachlich geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. Eine Übertragung der Gesamtverantwortung findet dadurch nicht statt.

§ 4 Änderungen und Zusatzleistungen

Wünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sind Change Requests. Wir teilen vor Umsetzung die Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan mit, soweit diese nicht offensichtlich geringfügig sind. Ohne gesonderte Preisvereinbarung werden Zusatzleistungen nach dem vereinbarten, hilfsweise nach dem üblichen Stundensatz berechnet.

§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Inhalte, Freigaben, Zugänge, Ansprechpartner und erforderliche Informationen vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Er sichert zu, dass bereitgestellte Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter oder unzureichender Mitwirkung gehen nicht zulasten der Agentur; vereinbarte Termine verschieben sich angemessen.

§ 6 Termine, höhere Gewalt und Fremdsysteme

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflusses – insbesondere Ausfälle von Plattformen, Schnittstellen, Hosting, Werbenetzwerken oder sonstige Fälle höherer Gewalt – verlängern Leistungsfristen angemessen. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich über wesentliche Verzögerungen.

§ 7 Vergütung, Fremdkosten und Zahlung

Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Projektleistungen können nach Meilensteinen oder mit angemessener Vorauszahlung abgerechnet werden; laufende Leistungen monatlich im Voraus. Werbebudgets, Lizenzen, Domains, Hosting, Stockmedien und sonstige Kosten Dritter sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach vorheriger Ankündigung dürfen wir Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge aussetzen, sofern dies verhältnismäßig ist.

§ 8 Abnahme bei Werkleistungen

Abnahmefähige Ergebnisse sind nach Bereitstellung innerhalb einer angemessenen Frist, regelmäßig zehn Werktagen, zu prüfen. Wesentliche Mängel sind nachvollziehbar zu benennen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahmefiktion bleiben unberührt. Produktiver Einsatz oder vorbehaltlose Nutzung kann als Abnahme gelten, wenn wir zuvor auf diese Folge hingewiesen haben.

§ 9 Nutzungsrechte und Herausgabe

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte am finalen Arbeitsergebnis. Ohne abweichende Regelung werden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Rechte für den vertraglich vorausgesetzten Zweck eingeräumt. Rechte an Entwürfen, nicht gewählten Varianten, internen Werkzeugen, Methoden und wiederverwendbaren Komponenten verbleiben bei uns.

Quellcode, offene Arbeitsdateien, Design-Sources und Dokumentationen werden nur geschuldet, wenn dies vereinbart ist. Für Open-Source-Software und Drittmaterial gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.

§ 10 Suchmaschinen, Werbung und Plattformen

Rankings, Reichweite, Klickpreise, Freigaben durch Plattformen, Umsätze oder eine bestimmte Zahl von Leads können nicht garantiert werden, sofern kein konkreter Erfolg ausdrücklich vereinbart wurde. Suchmaschinen, Werbenetzwerke und Plattformen ändern ihre Systeme eigenständig. Der Auftraggeber bleibt für Werbebudgets, geschäftliche Entscheidungen und die rechtliche Zulässigkeit seiner Angebote verantwortlich.

§ 11 Mängel und Gewährleistung

Der Auftraggeber meldet Mängel unverzüglich mit einer reproduzierbaren Beschreibung. Bei berechtigten Mängeln haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung durch nicht vereinbarte Änderungen des Auftraggebers, inkompatible Fremdsysteme, fehlerhafte Inhalte oder Umstände außerhalb unseres Verantwortungsbereichs verursacht wird. Gesetzliche Rechte bleiben im Übrigen unberührt.

§ 12 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt.

§ 13 Laufende Verträge und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigungsfrist laufender Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt eine Regelung, können unbefristete Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare Geschäfts- und Betriebsinformationen vertraulich. Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen verarbeitet. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 15 Referenznennung

Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers oder Veröffentlichung des Projekts als Referenz erfolgt nur, wenn dies vereinbart wurde oder der Auftraggeber zugestimmt hat. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten werden dabei nicht ohne Rechtsgrundlage veröffentlicht.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit zulässig, der Sitz der Agentur. Individuelle Vereinbarungen in Textform bleiben möglich. Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.